§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen Celine Weise (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie Kleinunternehmern, die bei Vertragsschluss nicht als Verbraucher handeln. Der Auftraggeber versichert, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor. Diese AGB gelten ergänzend, soweit individuelle Vereinbarungen keine abweichende Regelung enthalten.
§ 2 Vertragsschluss & Auftragserteilung
2.1 Alle allgemeinen Angebote, Preislisten und Werbematerialien sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann in Textform oder durch Unterzeichnung des Angebots erfolgen. Die Auftragnehmerin bindet sich 14 Tage an das abgegebene Angebot.
2.3 Für Folgeleistungen und laufende Tätigkeiten reicht eine Auftragserteilung per E-Mail durch den Auftraggeber aus.
2.4 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und werden gesondert vergütet.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign und Landingpage-Erstellung, Verwaltung und Optimierung von Google Ads sowie Meta Ads (Facebook/Instagram), Google Business Profil Optimierung sowie weitere vereinbarte Maßnahmen zur Kundengewinnung.
3.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der beauftragten Leistungen ist die im Angebot enthaltene Leistungsbeschreibung.
3.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen digitale Werkzeuge, KI-gestützte Systeme, softwarebasierte Prozesse, Templates, Stock-Materialien, Module und Bibliotheken einzusetzen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf ausschließlich manuelle oder vollständig individuell neu erstellte Leistungen besteht nicht.
3.4 Soweit Leistungen ganz oder teilweise auf Templates, Stock-Materialien, KI-generierten Inhalten oder sonstigen Drittquellen beruhen, erhält der Auftraggeber Nutzungsrechte nur in dem Umfang, in dem die Auftragnehmerin diese selbst einräumen darf. Ein Anspruch auf Exklusivität sowie auf Herausgabe von Rohdaten, Prompts, Templates oder offenen Dateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Dritte, insbesondere Subunternehmer oder freie Mitarbeiter, zur Leistungserbringung einzusetzen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Leistungserbringung durch bestimmte Personen besteht nicht.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Texte, Bilder, Logos und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind und genutzt, bearbeitet sowie veröffentlicht werden dürfen.
4.3 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Fristen verschieben sich entsprechend. Entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
4.4 Entzieht der Auftraggeber erforderliche Zugänge oder unterlässt er eine erforderliche Mitwirkung, obwohl die Auftragnehmerin zur Leistungserbringung bereit ist, bleibt der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin unberührt.
4.5 Bei Google Ads und Meta Ads ist der Auftraggeber für die Einrichtung und Verwaltung seiner eigenen Werbekonten verantwortlich. Die Auftragnehmerin verwaltet keine Werbebudgets über eigene Konten. Der Auftraggeber trägt die vollständige Verantwortung für alle mit seinen Werbekonten verbundenen Kosten.
§ 5 Abnahme
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertragsmäß erbrachte Werkleistungen (insbesondere Webdesign- und Landingpage-Erstellungen) abzunehmen.
5.2 Nach Fertigstellung übermittelt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die Aufforderung zur Abnahme in Textform. Der Auftraggeber hat ab Zugang dieser Aufforderung eine Frist von 14 Kalendertagen, um mindestens einen wesentlichen Mangel in Textform zu rügen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
5.3 Rügt der Auftraggeber keinen wesentlichen Mangel innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch Freigabe oder produktive Nutzung der Leistung.
5.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme aus ausschließlich ästhetischen, gestalterischen oder subjektiven Gründen zu verweigern.
5.5 Für laufende Dienstleistungen (insbesondere Google Ads, Meta Ads, Google Business Profil Optimierung) ist eine Abnahme nicht erforderlich.
§ 6 Vergütung und Zahlung
6.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Bei Projekten (Werkleistungen) ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Der verbleibende Betrag ist mit Abnahme der Leistung fällig.
6.3 Bei laufenden Betreuungsleistungen (Retainer) ist die vereinbarte monatliche Vergütung im Voraus zum Monatsersten fällig.
6.4 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
6.6 Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum und die Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen vor.
§ 7 Leistungsunterbrechung bei Zahlungsverzug
7.1 Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen. Laufende Kampagnen können vorübergehend pausiert werden.
7.2 Während der Dauer der Aussetzung verschieben sich vereinbarte Fristen und Leistungszeiträume entsprechend. Hieraus entstehende Verzögerungen begründen keinen Verzug der Auftragnehmerin.
7.3 Der durch die Aussetzung und Wiederaufnahme der Leistungen entstehende Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
§ 8 Plattformabhängigkeit und Werbeergebnisse
8.1 Die Auftragnehmerin hat keinen Einfluss auf Änderungen der Richtlinien, Algorithmen oder technischen Funktionen der verwendeten Plattformen, insbesondere Google, Meta (Facebook/Instagram) und vergleichbarer Anbieter.
8.2 Die Auftragnehmerin schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse. Insbesondere übernimmt sie keine Garantie und keine Haftung für bestimmte Umsätze, Leads, Anfragen, Klickpreise, Impressionen, Rankings, Sichtbarkeiten, Besucherzahlen oder Conversion-Raten.
8.3 Änderungen von Plattform-Algorithmen, Richtlinien oder technischen Systemen können Auswirkungen auf Kampagnenperformance, Sichtbarkeit und Reichweite haben und begründen keinen Mangel der Leistung.
8.4 Das Werbebudget liegt stets im Verantwortungsbereich und auf den Konten des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin haftet nicht für vom Auftraggeber freigegebene Kampagnenkosten.
§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht
9.1 Alle im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Werke, Designs, Texte und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht der Auftragnehmerin.
9.2 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken.
9.3 Soweit Leistungen auf Templates, Stock-Materialien oder KI-generierten Inhalten beruhen, erhält der Auftraggeber Nutzungsrechte nur in dem Umfang, in dem die Auftragnehmerin diese selbst einräumen darf.
9.4 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin alle erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken öffentlich aufgeführen und Links zu Kundenprojekten setzen darf, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Im Impressum erstellter Websites darf die Auftragnehmerin als Urheberin benannt werden.
§ 10 Kündigung
10.1 Laufende Betreuungsverträge (Retainer) können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des übernächsten Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
10.2 Projektverträge können von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, wobei der Kündigungsgrund schriftlich mitzuteilen ist.
10.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin nachweislich mangelhafte Leistungen erbracht hat und diese Mängel trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht behoben werden.
10.4 Bei Kündigung eines Projekts sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten. Die Auftragnehmerin händigt alle bis dahin vorliegenden Arbeitsergebnisse und zur Verfügung gestellten Materialien aus.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
11.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt auszuführen. Bei nachweislich mangelhafter Leistung verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur Nachbesserung.
11.2 Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Ausfälle, Datenverluste, Sicherheitsvorfälle oder Funktionsstörungen, die auf Drittanbieter, Plattformen, Hostingdienstleister oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
11.5 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Die Auftragnehmerin haftet nicht für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung solcher Inhalte resultieren.
§ 12 Drittdienstleister und externe Plattformen
12.1 Für Leistungen, die den Einsatz externer Plattformen oder Drittdienstleister erfordern (z. B. Webflow, Shopify, Google, Meta), gelten ergänzend die jeweiligen AGB dieser Anbieter. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die entsprechenden Vereinbarungen mit den Drittanbietern eigenverantwortlich zu schließen.
12.2 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen oder Störungen durch Drittplattformen sowie für externe Sicherheitsrisiken eingesetzter Software oder Dienste.
§ 13 Preisanpassung
13.1 Der im Angebot genannte Preis kann unter bestimmten Umständen um bis zu 20 % überschritten werden, sofern unvorhersehbare, von der Auftragnehmerin nicht beeinflussbare Umstände eintreten.
13.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald absehbar ist, dass eine Preisüberschreitung eintreten wird.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin in Blankenfelde-Mahlow, Brandenburg.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung.
14.4 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Stand: April 2026
